
Erosionsschutz ist Pflicht
GLÖZ 6 gibt ökologischen Praktiken Raum
Die Umsetzung der GAP birgt für Landwirte Tücken. Dies gilt insbesondere für die Maßnahme GLÖZ 6, die „Mindestbodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten“. Sie ist von der EU als Boden- und Erosionsschutzmaßnahme im Rahmen der erweiterten Konditionalität festgelegt. In der Folge darf in den Wintermonaten vor dem Anbau von Mais und Soja auf leichten und sandigen Böden nicht mehr gepflügt werden. Darüber hinaus wurde im Gesetzgebungsverfahren mühevoll um eine praxistaugliche Ausgestaltung auf nationaler Ebene gerungen, die stand-ort…